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Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber ab 2008 bis 500 € steuerfrei!

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Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber ab 2008 bis 500 € steuerfrei!

28.06.2010

 

Die Bedeutung der betrieblichen Gesundheitsförderung wächst ständig. Da die Erhaltung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit im Interesse von Arbeitgebern und Mitarbeitern liegt werden rückwirkend ab 2008 Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung von der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wenn sie 500 € im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Darunter fallen Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands:

·         Reduzierung von Bewegungsmangel durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme,

·         Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht,

·         Stressbewältigung und Entspannung

·         Förderung des Nichtrauchens, gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol, Reduzierung des Alkoholkonsums.

Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung:

·         Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates,

·         Gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung,

·         Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz,

·         Suchtmittelkonsum (rauchfrei im Betrieb).

Nicht befreit ist die Übernahme oder Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine oder Fitnessstudios im Allgemeinen. Aber eine Befreiung tritt dann ein wenn nachgewiesen wird, dass die Zuschüsse für Maßnahmen gewährt werden, die den vorstehend genannten Kriterien gerecht werden, z. B. Rückenschulung.

Der Arbeitgeber muss die Zahlungen zusätzlich zum Arbeitslohn übernehmen, eine Umwandlung von Arbeitslohn ist nicht gestattet.  Begünstigt sind alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Die Zuschüsse können auch an Aushilfskräfte oder geringfügig beschäftigte Personen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn bezahlt werden.

Beispiele für begünstigte Maßnahmen:

Der Arbeitgeber lässt auf seine Kosten seinen Mitarbeitern Massagen verabreichen oder die Mitarbeiter mit Bildschirmarbeitsplatz regelmäßig massieren. Auch der Besuch einer Rückenschulung in einem Fitnessstudio ist begünstigt. Ebenso Kosten für die Ausrichtung des Betriebsverpflegungsangebots an Ernährungsrichtlinien und Bedürfnisse der Beschäftigten sowie die Schulung des Küchenpersonals.


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