Steuerliche Selbstanzeige
Steuerliche Selbstanzeige
28.06.2010Bei einer Steuerhinterziehung besteht mit der Selbstanzeige eine Möglichkeit die Strafbarkeit zu vermeiden.
Durch eine wirksame Selbstanzeige kann sich der Steuerpflichtige die Straffreiheit erkaufen. Allerdings sind einige Regeln bei der Abgabe einer Selbstanzeige zu beachten.
Eine Selbstanzeige ist wirksam, wenn das Finanzamt aufgrund der Angaben in der Lage ist, die Steuern nachträglich durch geänderten Steuerbescheid zu erheben und eine bereits erfolgte Veranlagung zu berichtigen. Die Selbstanzeige muss daher klare und vollständige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen, z.B. die bisher nicht erklärten Zinsen aufgeschlüsselt nach Jahren enthalten.
Soweit vorhanden, sollten die entsprechenden Belege und Nachweise beigefügt werden. Möglich ist es jedoch auch, diese nachzureichen.
In den Fällen, in denen die genauen Besteuerungsgrundlagen nicht angegeben werden können, weil kein Zahlenmaterial vorhanden ist, Unterlagen fehlen oder Zeitmangel herrscht, kann eine wirksame Selbstanzeige wie folgt abgegeben werden:
Zunächst kann eine begründete Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgeschlüsselt nach Veranlagungszeiträumen abgegeben werden. Diese Schätzung sollte nicht zu niedrig sein, da nur in ihrem Umfang Straffreiheit eintreten kann. Später können die Werte unter Vorlage der Unterlagen korrigiert werden.
Die Selbstanzeige kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder zu Protokoll des Finanzamtes abgegeben werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch die Schriftform.
Die Selbstanzeige ist nicht strafbefreiend wenn die Tat im Zeitpunkt der Berichtigung entdeckt ist und der Hinterzieher Kenntnis von der Entdeckung hat.
Straffreiheit tritt durch die Selbstanzeige grundsätzlich nur dann ein, wenn die hinterzogenen Steuern innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist nachentrichtet werden.
Nach der Abgabe einer Selbstanzeige leitet das Finanzamt üblicherweise regelmäßig „pro forma“ ein Steuerstrafverfahren ein. Die Einleitung eines Strafverfahrens nach Abgabe einer Selbstanzeige geschieht, um das Nachschieben weiterer Selbstanzeigen in dieser Angelegenheit zu unterbinden und die Zahlungsfrist zu überwachen. Ferner, um zu überprüfen, ob schon Ausschlussgründe vor Eingang der Selbstanzeige vorlagen. Es handelt sich um eine Formalität im normalen Ablauf eines Selbstanzeigeverfahrens.
Vor einer Selbstanzeige sollte unbedingt fachlicher Rat eingeholt werden



